AGB

Stand 1. Mai 2025

Verleih

Mit  Abschluss eines Mietvertrages über ein Leihgerät bei TraunXperience (in der Folge „TX“) erklärt der Mieter, die folgenden Geschafts- und Haftungsbedingungen sowie Reparatur- und Ersatzregelungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben:

  1. Allgemeines

Der Mieter hat das Gerät fachgerecht zu bedienen und zweckentsprechend, gemäß Verwendung, einzusetzen. Für Schäden am Gerät, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, haftet der Mieter. Der Mieter verpflichtet sich, das Gerät nicht an Dritte zu überlassen und es in einem funktionsfähigem Zustand zurückzugeben. Jeglicher Schaden am Gerät, der während der Mietzeit auftritt, ist TX unverzüglich anzuzeigen, auch wenn die Reparatur bereits vor Rückgabe des Gerätes erfolgt ist.

1.1. Teilnahmebedingungen
Teilnahme- und mietberechtigt sind Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, die über eine ausreichende Schwimmfähigkeit (mindestens 5 Minuten freies Schwimmen) verfügen. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die die sichere Ausübung des Wassersports beeinträchtigen könnten, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

  1. Haftung

Der Mieter haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes oder sonstige Schäden an Sachen und Personen, die durch Vorsatz, Fahrlässigkeit, nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch oder andere von ihm zu vertretende Umstände (z.B. Gebrauch durch Unbefugte) auftreten. Diesbezüglich hält der Mieter TX auch schad- und klaglos.

2.1 Haftungsausschluss von TX und Eigenverantwortung des Mieters

TX übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter, einem Dritten oder an einer Sache durch den Mietgegenstand entstehen, sofern der Mietgegenstand nicht bestimmungsgemäß, nicht sachkundig oder nicht sachgerecht verwendet wurde.

Die Haftung von TX für von TX leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen.

Diese Haftungsbeschränkung ist nicht anzuwenden im Fall von Personenschäden, oder wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

3. Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse

Im Falle von Ereignissen, die durch höhere Gewalt verursacht werden und außerhalb der Kontrolle von TX liegen (z. B. extreme Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen), behält sich TX das Recht vor, den Verleih oder geplante Touren kurzfristig abzusagen oder zu unterbrechen.

3.1 Ersatztermin

TX wird in solchen Fällen stets bemüht sein, einen geeigneten Ersatztermin für die betroffene Leistung anzubieten. Bereits bezahlte Leistungen verfallen nicht und können für den neuen Termin oder eine andere Tour verwendet werden. Kundenzufriedenheit als oberstes Gebot:

Sollte kein Ersatztermin möglich sein, bietet TX nach Absprache alternative Lösungen an, um die Kundenzufriedenheit sicherzustellen.

3.2 Voraussetzungen zur Nutzung ist Schwimmfähigkeit

Der Mieter bestätigt mit Abschluss des Mietvertrags, dass er sicher schwimmen kann. Für schlechte Schwimmer oder Personen mit unsicherer Schwimmfähigkeit ist das Tragen einer Schwimmweste verpflichtend. Schwimmwesten werden von TX kostenfrei bereitgestellt und müssen während der gesamten Nutzung des Mietgegenstands getragen werden.

3.3 Körperliche Grundfitness

Die Nutzung eines SUP-Boards oder Kayaks erfordert eine grundlegende körperliche Fitness, um sicher mit möglichen Herausforderungen wie Strömungen oder längerer körperlicher Aktivität umgehen zu können. Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, seine körperlichen Voraussetzungen realistisch einzuschätzen.

3.4 Verhaltensregeln

Alkohol- und Drogeneinfluss sind strikt untersagt. Sollten Anzeichen von Beeinträchtigungen festgestellt werden, behält sich TX vor, die Vermietung zu verweigern oder laufende Touren sofort abzubrechen, ohne Anspruch auf Rückerstattung.

3.5 Rechte von TX

Bei Nichteignung, unsachgemäßer Nutzung oder Verstößen gegen die Verhaltensregeln ist TX berechtigt, die Vermietung oder Tour abzubrechen. In solchen Fällen erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.

  1. Gewährleistung der Sicherheit und Funktionsprüfung durch TX

Alle Geräte und das dazugehörige Zubehör werden vor der Vermietung auf Funktionstüchtigkeit und sicherheitstechnischen Zustand geprüft.

4.1 Pflicht des Mieters zur Prüfung

Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt bei Übergabe selbst zu inspizieren und sichtbare Schäden sofort zu melden. Bei Nichtanzeige gilt das Gerät als einwandfrei übernommen.

5.Reparatur- und Ersatzregelungen

5.1 Schäden am Mietgegenstand

Kleinere Schäden (z. B. Einrisse):

Für kleinere Reparaturen (z. B. kleiner Einrisse oder Einstiche) wird eine Pauschale von 12 Euro erhoben. 

Mutwillige Zerstörung oder grob fahrlässiges Verhalten:

Bei absichtlich verursachten Schäden oder grob fahrlässiger Nutzung haftet der Mieter in voller Höhe der Reparaturkosten oder des Wiederbeschaffungswertes.

5.2 Verlust oder Totalschaden 

Ersatzpflicht:

Im Falle eines Verlusts oder eines Totalschadens, der eine Reparatur unmöglich macht, ist der Mieter verpflichtet, den vollen Wiederbeschaffungswert des Mietobjekts (Einkaufspreis) zu ersetzen. Dieser beträgt:

SUP-Board: 300 − 1000€


Schlauchboot: 250 − 850€


Kajak/Kanu: 600 − 2500€
Packraft: 500 − 1000€


Paddel: 50€


Schwimmweste: 50€


Neopren: 60 − 200€

5.3 Ausnahmen

Schäden, die eindeutig auf Materialfehler oder normalen Verschleiß zurückzuführen sind, fallen nicht in die Verantwortung des Mieters.

  1. Nutzungsrichtlinien und Verantwortung des Mieters

Sorgfältige Nutzung:

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden und die Sicherheitshinweise von TX einzuhalten.

Mutwilliges Verhalten:

Bei mutwilliger Beschädigung oder unsachgemäßer Nutzung trägt der Mieter die volle Verantwortung und haftet für alle daraus resultierenden Kosten (siehe auch Punkt 5.).

Einhaltung von Vorschriften:

Der Mieter verpflichtet sich, alle örtlichen Vorschriften und Regeln für Wassersport einzuhalten, einschließlich der Nutzung von Schwimmwesten und der Beachtung von Wetter- und Wasserbedingungen.

6.1. Bergung und Rückholung von Material

Im Falle der notwendigen Rückholung von Material aufgrund schuldhaften Verhaltens des Mieters werden pauschal € 90/ pro Stunde Aufwand sowie € 1/km für Fahrzeugkosten verrechnet.

6.2. Nutzungsvorgaben & Verhalten

Das Befahren von geschützten oder gesperrten Gewässerabschnitten (z. B. Natura 2000-Gebiete während der Brutzeiten: bis 1. Juli) ist strikt untersagt. Rücksichtnahme auf Natur, Tiere, Anrainer sowie die ordnungsgemäße Entsorgung von Müll sind verpflichtend. Das Betreten privater Grundstücke ohne Genehmigung ist nicht gestattet.

  1. Zahlungsbedingungen

Kaution: Traun Xperience behält sich vor, eine Kaution (Hinterlegung Ausweis) bei der Vermietung zu verlangen, die bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstands vollständig erstattet wird.

Fälligkeit von Ersatz- oder Reparaturkosten:

Schäden oder Verluste sind sofort nach Rückgabe des Mietgegenstands zu begleichen.

Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 12% per anno auf den ausstehenden Betrag fällig.

  1. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der Abwicklung der Buchung und gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.

  1. Bestätigung und Zustimmung

Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags oder der Nutzung der bereitgestellten Gerätes akzeptiert der Mieter alle oben genannten Bedingungen, insbesondere den Haftungsausschluss, die Verpflichtung zur Schadloshaltung von TX, die Reparatur- und Ersatzregelungen sowie die Klausel zu höherer Gewalt.

Tourinformationen

Persönliche Voraussetzungen

Jeder Teilnehmer sichert zu, die für die ausgewählte Tour notwendigen psychischen und physischen Voraussetzungen, die im Katalog, in der Detailausschreibung und in den Geschäftsbedingungen angeführt werden, mitzubringen. Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen sind von der Tour ausgeschlossen.

Sicherheit/Risiko

Jeder Teilnehmer an Touren von TX ist sich darüber im klaren, daß sie sich an einer Abenteueraktivität beteiligt, die nicht den Komfort und die Sicherheit einer üblichen Pauschalreise bieten kann. Touren der Sportagentur TraunXperienc werden von geprüften Tourenleitern geführt. Die Ausrüstung entspricht den neuesten Sicherheitsnormen. Sämtliche Touren sind genau geplant und vorbereitet. Vor jeder Tour wird eine umfangreiche Einführung vom Tourenleiter erteilt. Die Risiken sind aber vielfältig und daher nicht gänzlich auszuschließen. Die Haftung für alle Schäden und Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber TX und den Tourenleitern wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die aus Aktivitäten erfolgt sind, die über das gebuchte Programm hinausgehen. Der Besteller der Tour versichert ausdrücklich, dass er die Reiseanmeldung im Namen und Vollmacht der gemeldeten Reiseteilnehmer abgab. Bergekosten (Notarzthubschrauber, Bergrettung etc.) sind, soferne diese nicht durch die bestehende Haftpflichtversicherung von TX gedeckt sind, vom zum bergenden Teilnehmer selbst zu tragen.

Abbruch der Tour/Ausschluß von Teilnehmern

Der Tourenleiter ist berechtigt Gäste, die gegen unsere Geschäftsbedingungen verstoßen, insbesondere die für die Tour notwendigen Voraussetzungen nicht aufbringen, von der Tour auszuschließen bzw. die Tour abzubrechen. Dem Tourenleiter bleibt es vorbehalten, das Tourenprogramm wegen unvorhergesehener Umstände, die die Sicherheit der Gäste gefährden können (zum Beispiel zu hoher Wasserstand, Wetterumsturz, unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer), abzuändern, zu erweitern oder einzuschränken. Der Veranstalter ist berechtigt bei Vorliegen derartiger Umstände vom Vertrag zurückzutreten. Verletzungen und Schäden sind dem Tourenleiter unverzüglich zu melden.

Tourdauer

Die zeitliche Dauer einer Tour läßt sich nicht immer genau vorausbestimmen. Die im Prospekt/website angeführten Zeiten gelten nur als Richtwert.

Haftung

Zum Teil erfolgt die An- und Abreise zu den Tourengebieten mit privaten Kraftfahrzeugen. Diese Transporte sind nicht Teil unseres Programmes. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung für Unfälle und Schäden, die dabei entstehen.
Der Veranstalter haftet für Leistungen Dritter nur für die ordnungsgemäße Vermittlung z.B. Unterkunft, Verpflegung, Transfers. Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Werden Ausrüstungsgegenstände entliehen, so haftet der Entleiher für die ordnungsgemäße Rückgabe.

Die meisten angebotenen Touren und Reisen haben einen sportlichen  und abenteuerlichen Charakter und stellen damit erhöhte Anforderungen an Fitness und Gesundheit. Den Anweisungen der Tourguides ist unbedingt Folge zu leisten.

Besondere Bedingungen für TX Touren

Die Beförderung setzt ausreichende Schwimmkenntnisse im fließenden Gewässer voraus. Während der Fahrt hat der Fahrgast dafür Sorge zu tragen, daß der Kinnriemen des Helmes und die Schwimmwestenverschlüsse geschlossen sind. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, daß er die für die Tour notwendige Ausrüstung mitführt. Der Tourenleiter hat das Recht, den Teilnehmer bei unvollständiger Ausrüstung - wenn dieser Umstand auf eine Nachlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist - von der Tour auszuschließen. Das Rauchen und Lärmen während der Fahrt ist verboten.
Für mutwillige Beschädigungen von Booten und Ausrüstung haftet der Fahrgast. Der Fahrgast ist verpflichtet bei der Beförderung des Bootes vom und zum Transportfahrzeug mitzuwirken.
Es obliegt der Eigenverantwortung des Fahrgasts, beim Ein- und Aussteigen in das und aus dem Boot besondere Vorsicht anzuwenden, weil mit Untiefen, rutschigen Steinen, unterschiedlichen Strömungsverhältnissen und einem Fortbewegen des Bootes zu rechnen ist, wodurch erhöhte Verletzungsgefahr besteht.

Fotos und Videos

Viele Gäste wünschen sich Fotos von den Touren, die wir nach Möglichkeit auch gerne anfertigen. Weiters fertigen wir auch Fotos und Videos an, die wir zu Werbezwecken nutzen (website, Facebook...). Bei Buchung unserer Touren stimmen Sie persönlich zu, dass wir Fotos von Gruppen, bei den Sie als Gruppenmitglied mit dabei waren, auch für diese Zwecke nutzen. Wir verpflichten uns, nur Fotos zu verwenden, die weder anzüglich sind, noch die Privatsphäre des Gastes verletzen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung

Der Veranstalter haftet für Leistungen Dritter nur für die ordnungsgemäße Vermittlung z.B. Unterkunft, Verpflegung, Transfers. Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Werden Ausrüstungsgegenstände entliehen, so haftet der Entleiher für die ordnungsgemäße Rückgabe. Der Veranstalter verfügt eine Unternehmerhaftpflichtversicherung, die sämtliche Programme miteinschließt.

Kündigung infolge höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder ist die Sicherheit der Kunden nicht mehr gewährleistet, so können nach Prüfung einer eventuellen zeitlichen Verlegung bzw. nach Vorschlag eines gleichwertigen Ersatzprogramms, sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn aus vorgenannten Gründen erhalten Sie den gezahlten Reisepreis zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. Ergeben sich die vorgenannten Gründe nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag nach Pruüfung einer eventuellen zeitlichen Verlegung bzw. eines gleichwertigen Ersatzprogramms von beiden Seiten gekündigt werden. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Bezahlte Touren werden bei Absage rückerstattet, Gutscheine behalten ihre Gültigkeit.

Anmeldung

Mit unserer Buchungsbestätigung (zumeist per Mail)  ist der Reisevertrag für beide Teile verbindlich und es werden vorliegende Reisebedingungen anerkannt. Der Anmelder versichert ausdrücklich, dass er die Reiseanmeldung im Namen und Vollmacht aller der Anzahl nach gemeldeten Reiseteilnehmer abgibt (Gruppenbuchungen).
Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Nimmt der Teilnehmer, aus welchen Gründen auch immer, Reiseleistungen nicht in Anspruch, so erfolgt keine Rückerstattung.

Preise

Alle Preise inklusive der derzeit gültigen MwSt-Sätze. Sämtliche Preisangaben verstehen sich pro Person, falls dies nicht anders angegeben wird.
Reiserücktritt, Stornos und Nichtantritt von Reisen und gebuchten Programmen
Bei Rücktritt werden ohne Rücksicht auf den Rücktrittsgrund folgende Stornokosten berechnet: bis 30 Tage vor Reisebeginn 10 % des gesamten Reisepreises,  vom 29. - 15 Tag 30%, vom 14. - 3. Tag 50%, vom 2. Tag an oder bei Nichtantritt 100 %. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Europäische Reiseversicherung)

Traun Xperience – Für sichere und unvergessliche Erlebnisse auf der Traun!

Öffnungszeiten
Mai bis Oktober, täglich nach Voranmeldung
Mo. bis So. von 7:00 bis 22:00

Kreuzgang 1
4650 Lambach, Oberösterreich
Tel.: +43 670 1950557

© 2025 Traun Xperience, powered by Traun Design

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