Zugang zur Traunschlucht – Hinweis zu Nutzung, Shuttles & Parken
📢 WICHTIG ZU LESEN
Die Privatsphäre des Eigentümers liegt uns am Herzen – daher ist der Einstiegsbereich kameragesichert (§ 50 DSG).
ABSTELLEN VON FAHRZEUGEN
Bitte beachte auch, dass das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Privatgrund nicht gestattet ist. Nutze dafür die öffentlichen Parkplätze in der Nähe unserer Basis und nutze unseren Shuttle Service. Unberechtigtes Parken kann als Besitzstörung (§ 339 ABGB) rechtliche Folgen haben – einschließlich einer möglichen Kostenbelastung von bis zu 400 €. Das möchten wir natürlich vermeiden.
SHUTTLES
Unser Shuttle bringt euch stressfrei und direkt zum Startpunkt – so bleibt der Naturraum geschützt und das Gemeinwohl gewahrt.
Auch Einheimischen empfehlen wir die Nutzung des Shuttles ausdrücklich. Als kleines Dankeschön gibt es dafür 25 % Ermäßigung. Nur wenn wir gemeinsam Rücksicht nehmen, können wir dieses besondere Naturerlebnis auch in Zukunft ermöglichen.
Rund um unsere Basis in Lambach stehen ausreichend öffentliche Parkplätze zur Verfügung.
Danke für euer Verständnis und euren Beitrag zu einem achtsamen Naturerlebnis! 💚